Forum > Talk > Streamen - Legal oder doch illegal?

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Feldwebel


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#1 | 04.06.2014, 03:12

Hallöchen zusammen,

wie ihr sicherlich mitbekommen hattet, hat sich eine Anwaltskanzlei aus Regensburg mit Videostreams und hunderten Abmahnungen bemerkbar gemacht. Der so genannte "Zensur, da FSK 18" Fall.

Deren Behauptungen waren, unter anderem würden Copyrights des Anbieters verletzt werden. Doch:

- Erstens wurden die gelisteten Videostreams als Free Content angeboten...und
- Zweitens, beim Streamen wird der Content nicht dauerhaft gespeichert, sondern lediglich zwischengespeichert und nach dem Verlassen der Seite ist das Video ja nicht auf der Festplatte.

Wie dem auch sei, gab es wilde Diskussionen über die Legalität von Streams nicht nur in meinem Kollegenkreis.

Daher meine Frage an euch: Sind Streams, sei es auf YouTube oder anderen Anbietern, ausgenommen Pay Content, eine legale Sache oder: habt ihr auch immer ein kleines, mieses Bauchgefühl beim Streamen von kostenlosem Content seit dem Fall?

Oder seit ihr sogar der Meinung, Free Content bewege sich rechtlich in einer Grauzone?

Bin gespannt auf eure Antworten

mogh


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#2 | 07.06.2014, 02:17 | Last Edit: 07.06.2014,02:17

Ich finde es irgendwie schwierig darauf zu antworten^^
Geht wahrscheinlich den anderen auch so oder?

Ich würde einfach mal sagen:

Die legalste Möglichkeit ein illegales Video zu schauen...
mit einem Spritzer Grauzone.



smssam


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#3 | 07.06.2014, 11:38 | Last Edit: 07.06.2014,11:45

100% kann man es nicht beantwortet ob es legal ist, schließlich bin ich auch kein Anwalt und darf auch keine Rechtsberatung durchführen und kann nur von Vermutungen ausgehen - Aber es gab ein kürzlicher Zwischenfall, was die ganze Sacher meiner Ansicht nach aus dem Grauzone Bereich rausrückt und Licht in den dunklen Raum wirft...

Aber diese speziellen ab "18 Videos" fallen nicht unbedingt unter das Urheberschutzgesetz (keine geistige Schöpfung).

Der EuGH hat aber vor ein paar Tagen ein interessantes Urteil gefällt, was man auch meiner Ansicht nach auf das Streamen von Videos/Filmen anwenden könnte (was ja auf deine Argumentation eingeht):

Wenn ein Webnutzer ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer Webseite betrachtet, muss er dafür keine gesonderte Lizenz erwerben. [...] Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden. Schließlich seien diese vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens.

Quelle: Heise.de

Es wird zu mindestens der Webnutzer geschützt. Dies ist aber noch lange kein Freifahrtschein für solche Streaming-Plattform-Betreiber.

Kleiner Hinweis: Auf Youtube ist man meiner Meinung nach immer auf der sicheren Seite, wenn UHG-Werke hochgeladen werden. Da der uploader Youtube bestätigt das er schriftlich die genehmigung der Lizenzinhaber vorliegen hat, falls das Video bzw. der Inhalt die Rechte von Dritten verletzen sollte. Oder iwie so ähnlich lautet die Passage - und es liegt ja nicht in der Pflicht des Webnutzers dies zu überprüfen, sondern in der Verantwortung von YT.

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